Änderungen im BTTV Handbuch

Im Newsletter KW 18/2008 des BTTV wurden folgende Änderungen bekanntgegeben:

Der Verbandsausschuss als Legislativgremium sowie der Vorstand Sport - zuständig für Durchführungsbestimmungen - als Exekutivorgan haben anlässlich ihrer letzten Sitzungen einige Änderungen von Handbuchinhalten beschlossen, die mit der Veröffentlichung als amtliche Mitteilung in diesem Newsletter in Kraft treten.


In der Wettspielordnung wurde neben einigen Präzisierungen (G 14, G 15, G 23, G 26) auch die "Jugendfreigabe Einzelsport" implementiert. Durch die "Jugendfreigabe Einzelsport" können Jugendliche, die weiterhin eine Einsatzberechtigung für den Jugend-Mannschaftssport besitzen, am Einzelsport der Erwachsenen teilnehmen. Grundlagen und Vorgehensweise sind in der WO in den Abschnitten A 9, C 6 a, E 3 bis E 6 geregelt. Voraussetzung ist dann auch, dass alle Jugendlichen eine Einstufung besitzen!

Im Anhang der Finanzordnung wurden zwei Vorgaben aufgenommen, die wie vorliegend bislang immer als Einzelfall entschieden wurden. Durch die Aufnahme in die Ordnung ist eine Allgemeingültigkeit gewährleistet.

Eine weitere Problemstellung hat zur Änderung der Beitrags- und Gebührenordnung sowie der Reisekostenordnung geführt; die Hintergründe sollen an dieser Stelle kurz erläutert werden:
- Der BTTV hat seine Reisekosten zwar an das Bayerische Reisekostengesetz angelehnt, die dort festgelegten Sätze überschreiten jedoch die steuerfreien Höchstgrenzen.
- Jeder Empfänger müsste die Differenz zu den Freibeträgen eigenverantwortlich versteuern, wobei eigentlich der zu versteuernde Anteil auf der Abrechnung ausgewiesen werden sollte.
- Der BTTV kann einerseits wegen der unterschiedlichen Handhabung (Überweisung/Barauszahlung auch in den Untergliederungen) diesen Nachweis nicht gewährleisten, andererseits kann die Geschäftsstelle bei Prüfungen, wie sie derzeit für einen Teilbereich durchgeführt werden, die erforderlichen Aufzeichnungen nur mit erheblichem Aufwand beibringen.
- Die neben den "seltener" in Anspruch genommenen Tagegeldern viel häufiger erstatteten km-Sätze stehen schon länger nicht mehr in Relation zu den gestiegenen Kraftstoffpreisen.
In Kenntnis dieser Umstände wurde der in § 2 der Satzung festgelegte Aufwendungsersatzanspruch (für alle im BTTV tätigen Fachwarte und Schiedsrichter) so geregelt, dass bei gleichzeitiger Anhebung der km-Sätze die steuerlichen Freigrenzen nicht überschritten werden. Die Reisekostenordnung soll am 1. Juli in Kraft treten, um zur Jahresmitte einen "sauberen Schnitt" herbei zu führen. Weil der Text der Ordnung an dieser Stelle nicht veröffentlicht wird - es erfolgt noch eine Überarbeitung, die beim VHA beschlossen wird - erlangt der Inhalt erst mit anschließender Veröffentlichung als amtliche Mitteilung (geplant 7. August) Wirksamkeit. Nichtsdestoweniger erlangen die neuen Tagegeld- und km-Sätze durch Veröffentlichung der Anlage zur Reisekostenordnung ab 1.7. Gültigkeit. Alle abrechnenden Personen sind aufgefordert, ab 1. Juli 2008 und damit bereits beim Verbandshauptausschuss in Bad Griesbach, Abrechnungen ausschließlich auf den neuen Reisekostenformularen vorzunehmen , die u.a. im
Downloadbereich der BTTV-Homepage abrufbar sind.

Über diese Änderungen von Ordnungen hinaus wurden die Durchführungsbestimmungen für den Ligenspielbetrieb und die Durchführungsbestimmungen für den Spielbetrieb der Senioren in Details modifiziert. Außerdem wurde als Ergänzung zur generellen Vorgabe von WO G 4 eine Durchführungsbestimmung für Aufstiegsspiele (Relegation) verabschiedet.


Wettspielordnung

A 9.1 a

...
Die Bezirke sind für alle Einstufungen in die Klassen A und B (Damen und Herren) und C (Herren) sowie für die von Jugendlichen mit Jugendfreigabe verantwortlich. Zusätzlich werden alle Jugendlichen, die sich für ein das 1. Verbandsrangslistenturnier der Jugend oder und für ein die Ranglistenturniere der Jugend des 2. Durchgangs auf der Ebene der Landesbereiche Nord und Süd qualifiziert haben, werden durch den Fachbereich Wettkampfsport in die A-Klasse eingestuft. Für alle anderen Jugendlichen erfolgt die Einstufung nach Maßgabe der Bezirke. Sämtliche Einstufungen sind auf den Spielberechtigungslisten abgedruckt. Einstufungslisten liegen bei der Geschäftsstelle des BTTV auf und sind dort bei Bedarf anzufordern (z. B. durch Ausrichter von Turnieren).
Jugendliche, die mit Ablauf des Spieljahres aus der Jugend ausscheiden, werden bereits mit Wirkung vom 1. August durch die Bezirke in die Leistungsklassen der Erwachsenen eingestuft, und zwar die für ein Ranglistenturnier auf der Ebene des Verbands qualifizierten Jugendlichen in die Leistungsklasse A, alle übrigen nach Maßgabe des Bezirks.

A 11.8 a
...
Jugendliche, die mit Ablauf des Spieljahres aus der Jugend ausscheiden, können bereits ab 1. August am Einzelspielbetrieb der Erwachsenen (A 11.1 und 11.3) teilnehmen.

C 6 a Alters- und Leistungsklassen bei Einzelturnieren
...
Bei nicht weiterführenden Veranstaltungen gemäß A 11.3 dürfen Spieler der Altersklassen A 8.5 (unter Beachtung von E 6) sowie A 8.9 bis 8.15 nach Maßgabe der Veranstalter auch zusätzlich in Wettbewerben der Altersklasse Damen/Herren (A 8.8) starten, wenn der organisatorische Ablauf dies ermöglicht.
...

E 3.3 d
Bei Jugendlichen gemäß 3.3 a ist der Antrag durch den Verein über direkte Eingabe in den Mitgliederbereich des Internetauftritts des BTTV zu stellen stellt der Verein die Jugendfreigabe aus. Dafür ist das Formular "Antrag auf Jugendfreigabe" zu verwenden. Auf dem Formular ist anzukreuzen, ob die Freigabe sowohl für den Einzel- als auch für den Mannschaftssport ("Jugendfreigabe Mannschaftssport") oder nur für den Einzelsport ("Jugendfreigabe Einzelsport") gelten soll. Für eine "Jugendfreigabe Mannschaftssport" muss durch den Verein zusätzlich eine Eingabe im Mitgliederbereich des Internetauftritts des BTTV erfolgen. Die Jugendfreigabe beginnt mit dem Datum der Eingabe. Der Verein ist dafür verantwortlich, dass die Voraussetzungen gemäß 3.1 sowie 3.3 b und c erfüllt sind. Auf Verlangen hat der Verein die entsprechenden Unterlagen der Geschäftsstelle vorzulegen.

E 3.3 e
Jugendfreigaben für jüngere als in 3.3 a genannte Jugendliche sind nur dann möglich, wenn die Qualifikation für das 1./2. Ranglistenturnier der Schüler A auf der Ebene des Verbands erzielt wurde. Das Antragsformular ist mit allen in 3.1 sowie 3.3 b und c genannten Unterlagen an den Fachbereich Wettkampfsport des BTTV zur Genehmigung zu schicken. Auf dem Formular muss angekreuzt sein, ob es sich um einen Antrag auf "Jugendfreigabe Mannschaftssport" oder um einen Antrag auf "Jugendfreigabe Einzelsport" handelt.

E 3.3 f
In besonderen Härtefällen können zusätzlich Jugendfreigaben für Jugendliche der Schüler A schriftlich beantragt werden.
Das Antragsformular Diese formlosen Anträge sind ist zusammen mit dem Antragsformular einer schriftlichen Begründung für den Härtefall und allen in 3.1 sowie 3.3 b und c genannten Unterlagen beim Fachbereich Wettkampfsport einzureichen. Auf dem Formular muss angekreuzt sein, ob es sich um einen Antrag auf "Jugendfreigabe Mannschaftssport" oder um einen Antrag auf "Jugendfreigabe Einzelsport" handelt. Die Entscheidung über die Erteilung trifft der Fachbereich Wettkampfsport.

E 3.3 g
Eine "Jugendfreigabe Mannschaftssport" einmal erteilte Freigabe für Jugendliche beginnt mit dem Datum der Eingabe im Internetauftritt des BTTV. Eine "Jugendfreigabe Einzelsport" beginnt mit dem Datum der Ausstellung bzw. Genehmigung. Alle Jugendfreigaben gelten gilt bis zum Ausscheiden aus der Jugend.
Der Verein kann eine bestehende "Jugendfreigabe Mannschaftssport" zu Beginn einer Spielzeit oder zu Beginn der Rückrunde durch formlosen Antrag an die Geschäftsstelle zurücknehmen. Der Einsatz in einer Jugendmannschaft ist ab 1. September möglich, wenn die Rücknahme bis zum vorhergehenden 31. Juli erfolgt ist bzw. zum 1. Januar bei Rücknahme bis zum vorhergehenden 30. November (maßgebend ist das Absendedatum des Antrags).

E 3.3 h
Wechselt ein Jugendlicher mit Freigabe den Verein, dann muss zur Einsatzberechtigung in einer Erwachsenenmannschaft eine neue Jugendfreigabe ausgestellt bzw. beantragt werden. Für diesen Wiederholungsantrag ist ein ärztliches Attest gemäß 3.3 b nicht mehr erforderlich.

E 4.2 a
Einsatz von Jugendlichen ohne "Jugendfreigabe Mannschaftssport" im Mannschaftsspielbetrieb der Erwachsenen ohne Jugendfreigabe ("E/J"-Regelung)
Jugendliche gemäß 3.3 a können als zusätzliche Stammspieler in einer Erwachsenenmannschaft ohne "Jugendfreigabe Mannschaftssport" eingesetzt werden, ohne dass sie die Einsatzberechtigung für die Jugendmannschaft verlieren.
In einem Spiel einer Erwachsenenmannschaft dürfen höchstens zwei Jugendliche ohne "Jugendfreigabe Mannschaftssport" eingesetzt werden.
...

E 5 a Freigaben für den Einzelspielbetrieb Individualmeisterschaften und Ranglistenturniere des BTTV
Alle Jugendlichen mit Jugendfreigabe ("Jugendfreigabe Einzelsport" oder "Jugendfreigabe Mannschaftssport") sind für den Einzelspielbetrieb Individualmeisterschaften und Ranglistenturniere des BTTV der Erwachsenen in ihrer jeweiligen Leistungsklasse startberechtigt.
Zusätzlich können Jugendliche, die mit Ablauf des Spieljahres aus der Jugend ausscheiden, bereits ab 1. August auch ohne Jugendfreigabe an Individualmeisterschaften und Ranglistenturnieren des BTTV der Erwachsenen teilnehmen.

E 6 a Freigaben für Individualwettbewerbe bei offenen Turnieren und Einladungsturnieren
Für die Teilnahme von Jugendlichen an Individualwettbewerben der Erwachsenen bei offenen Turnieren und Einladungsturnieren gilt die gleiche Regelung wie bei Individualmeisterschaften und Ranglistenturnieren (E 5).


E 6 ab Start bei offenen Mannschaftsturnieren
...

G 14 Einsatzberechtigung von Spielern zurückgezogener oder gestrichener Mannschaften
Spieler von Mannschaften, die zurückgezogen oder gestrichen wurden, können während der laufenden Spielzeit nur in denjenigen Mannschaften des Vereins eingesetzt werden, die vor der ausscheidenden Mannschaft eingestuft bzw. nummeriert sind. Ausgenommen hiervon sind Spieler mit Sperrvermerk.
...

G 15 Änderungen der Vereinsranglisten
Die Vereinsranglisten müssen für die Spiele der Rückrunde aller Mannschaften des Vereins berichtigt werden, wenn sich die Spielstärkereihenfolge geändert hat. Der Verein ist in diesem Fall verpflichtet, unaufgefordert zum festgelegten Termin der Bezirke neue Ranglisten einzureichen. Alle für die Umstellungen und Änderungen von Ranglisten notwendigen Erklärungen oder Unterlagen sind bis zum festgesetzten Termin beim zuständigen Fachwart einzureichen.
Werden keine neuen Ranglisten eingereicht, ist das zuständige Gremium berechtigt, entsprechende Umstellungen vorzunehmen.
Die zuständigen Gremien (siehe Durchführungsbestimmungen für den Ligenspielbetrieb) sind berechtigt, für einen Spieler, der in einer Halbrunde weniger als dreimal in seiner der Mannschaft mitgewirkt hat, in der er gemäß Vereinsrangliste eingereiht wurde, oder mehrfach in einer Halbrunde Spiele (Einzel oder Doppel) aufgenommen, aber sofort beendet hat, im Sinne von G 12 Abs. 2 für die nächste Halbrunde einen weiteren Stammspieler nachzuziehen, wenn der Verein weder selbst eine Änderung vornimmt noch eine akzeptable Begründung für diesen Spieler abgibt. Dies gilt auch für Spieler, die erst seit einer Halbrunde einsatzberechtigt sind oder die die Spielberechtigung gewechselt haben.
...

G 23 Spielberichte
Bei jedem Mannschaftskampf ist vom Heimverein ein Spielbericht zu erstellen. Der Gegner und spätestens bis zum Abschluss der jeweiligen Halbrunde der Spielleiter müssen einen von beiden Mannschaftsführern und ggf. dem Oberschiedsrichter unterschriebenen Spielbericht erhalten. Dieser ist von beiden Mannschaftsführern und ggf. dem Oberschiedsrichter zu unterschreiben. Sollte die jeweilige Spielklassenordnung eine Zusendung des Spielberichts an den Spielleiter verlangen, kann dieser entweder als Original auf dem Postweg, per E-Mail oder Telefax zugestellt werden. Maßgebend ist die Spielklassenordnung.
Im Falle eines Protestes ist der Spielbericht innerhalb von 3 Tagen dem Spielleiter zuzustellen.
...
Die Eingabepflicht (analog Ligen gemäß G 1 b) und c)) gilt auch für Vereine mit Mannschaften in der Spielklasse gemäß G 1 a), wenn der Südd. TTV ein offizielles Ligenverwaltungsprogramm mit verpflichtender Teilnahme anbietet.
Sollte die Spielklassenordnung eine Bestätigung des vollständigen Ergebnisses im Ligenverwaltungsprogramm verlangen, dann hat diese durch den Gastverein spätestens 48 Stunden nach Ende der Eingabefrist des Heimvereins zu erfolgen.

G 26 Nichtmeldung von Jugendmannschaften
Ein Verein, der mit Mannschaften <S< Damen Bezirksliga 1. der>in Spielklassen des Verbands (G 1.1) oder höheren Spielklassen Damen/Herren vertreten ist, muss mit mindestens einer Jugendmannschaft Nachwuchsmannschaft am Punktspielbetrieb teilnehmen. Andernfalls ist eine Jugendfördergebühr zu entrichten.
Die Gebühr muss auch entrichtet werden, wenn die Jugendmannschaft vor Abschluss der Spielzeit vom Wettspielbetrieb zurückgezogen bzw. gemäß WO G 7 gestrichen wird.


Anhang zur Finanzordnung

1. Veranstaltungszuschüsse für bayerische Veranstaltungen
1.1 Einzelveranstaltungen
Bayerische Mannschaftsmeisterschaft Jugend
(Entscheidungsspiel Bayernliga-Nord- und -Südmeister) EUR 50,--
Aufstiegsturnier zur Bayernliga Jugend je Turnier EUR 50,--
Bayernpokal EUR 100,--
Verbandsentscheid mini-Meisterschaften EUR 100,--

4. Kostenersatz für Veranstaltungen (ohne Senioren und Erwachsene B/C/D)
a) Fahrtkosten: Diese sind in der Reisekostenordnung B 3.6 geregelt.
b) Übernachtungen bei überregionalen Veranstaltungen gemäß WO A 11.1 sind bei Buchung durch den BTTV kostenlos.
c) Verpflegung (bei überregionalen Veranstaltungen):
Bei Erwachsenenveranstaltungen müssen die erwachsenen Teilnehmer selbst für ihre Verpflegung aufkommen.
Bei Jugendlichen wird die Verpflegung vom BTTV übernommen (die Verantwortung liegt beim Delegationsleiter).
Kostenbeitrag je Veranstaltung und pro Teilnehmer (nur Jugendliche) EUR 15,--
d) Startgebühren für offizielle Veranstaltungen gemäß WO A 11.1 werden (auch für Senioren und Erwachsene B/C/D) vom BTTV übernommen.


Beitrags- und Gebührenordnung

F 2 Aufwandsentschädigung für Zahlungen an Schiedsrichter
2.1 Oberschiedsrichter/Schiedsrichter, die bei Veranstaltungen gemäß
WO A 11.2 bis 11.4 eingesetzt werden, erhalten vom durchführenden
Verein einen Aufwandsentschädigung Verpflegungsmehraufwand (Tagegeld).
a) Verbandsrundenspiele/Verbandspokalspiele auf Ebene des BTTV EUR 10,--
b) Verbandsrundenspiele/Verbandspokalspiele auf Ebene des Südd.TTV EUR 12,--
c) Verbandsrundenspiele/Verbandspokalspiele auf Ebene des DTTB -
hier gelten die Bestimmungen des DTTB
d) eintägige Wettkämpfe gemäß WO A 11.3 und 11.4 EUR 15,--
e) mehrtägige Wettkämpfe gemäß WO A 11.3 und 11.4
hier gelten die Tagegeldsätze der RKO
2.2 Fahrtkosten und Tagegeld (außer 2.1 c)) sind nach der
Reisekostenordnung abzurechnen.
2.3 Die Aufwandsentschädigung Der Verpflegungsmehraufwand und die Fahrtkosten sind den
Schiedsrichtern am Ende der Veranstaltung in bar auszuzahlen.


Reisekostenordnung

Anlage zur Reisekostenordnung
Vergütungen gültig ab dem 1. Januar Juli 20028

Auf der Grundlage des Bayerischen Gesetzes über Reisekostenvergütung der Beamten und Richter (Bayerisches Reisekostengesetz - BayRKG) vom 24. April 2001 (Bayer. Gesetz- und Verordnungsbl. Nr. 8/2001, S. 131) unter Berücksichtigung der steuerfreien Pauschbeträge.

1. Tagegeld
Das Tagegeld beträgt bei einer Abwesenheit Bei einer Reise, die nicht mehr als einen vollen Kalendertag
beansprucht, beträgt das Tagegeld bei einer Dauer
von mehr als 8 bis 12 Stunden EUR 7,50
von mehr als 12 Stunden EUR 15,00

Bei einer mehrtägigen Reise beträgt das Tagegeld
für den Tag des Antritts und den Tag der Beendigung
von mehr als 8 bis 12 Stunden EUR 11,00
von mehr als 8 bis 14 Stunden EUR 6,00
von mehr als 12 Stunden EUR 21,50
von mehr als 14 bis 24 Stunden EUR 12,00
- für den vollen Kalendertag
24 Stunden (Tagessatz) EUR 21,50
von 24 Stunden (Tagessatz) EUR 24,00
Bei mehreren Reisen an einem Kalendertag wird jede Reise für sich berechnet; es wird jedoch zusammen nicht mehr als das volle Tagegeld gewährt.
Erstreckt sich eine Reise auf zwei Kalendertage und steht kein Übernachtungsgeld zu, so ist - wenn dies für sie günstiger ist - das Tagegeld so zu berechnen, als ob die Reise an einem Kalendertag ausgeführt worden wäre.

2. Fahrtkosten
Für Fahrten mit dem eigenen PKW werden pro Kilometer für die
Alleinfahrt EUR 0,20 0,26
Fahrt mit Mitnahme einer Person EUR 0,22 0,28
Fahrt bei Mitnahme von zwei oder mehr Personen EUR 0,24 0,30
Fahrt bei Mitnahme von drei oder mehr Personen EUR 0,26
vergütet.

3. Übernachtungen
3.1. Abrechnung lt. Beleg
3.2. Frühstück ist abzuziehen mit EUR 4,30 4,80
3.3. Mittag- bzw. Abendessen ist abzuziehen mit EUR 8,60 9,60


Durchführungsbestimmungen für den Spielbetrieb der Senioren

II C 8. Setzung
Bei den Bayerischen Meisterschaften der Senioren werden die Setzungslisten - soweit möglich - nach den folgenden Kriterien erstellt. Für die Setzung der Spieler sind die Ergebnisse der Bayerischen Senioren-Einzelmeisterschaften des Vorjahres maßgebend. Treffen neue spielstarke Spieler, die unter 1-8 zu setzen wären, hinzu, so ist darauf zu achten, dass diese nicht in der ersten Runde auf einen Gesetzten treffen.
Die weitere Reihenfolge wird vom FB Seniorensport festgelegt.
1. Titelverteidiger
2. 2. Platz
3. Verlierer im Halbfinale gegen den 12.
4. Verlierer im Halbfinale gegen den 21.
Die weitere Setzung erfolgt nach der jeweils gültigen Bayerischen Seniorenrangliste.
5. Verlierer im Viertelfinale gegen 2.
6. Verlierer im Viertelfinale gegen 1.
7. Verlierer im Achtelfinale gegen 2.
8. Verlierer im Achtelfinale gegen 1.
Wenn ein Spieler ...


Durchführungsbestimmungen für den Ligenspielbetrieb

5.3.1 Allgemeines
Für die Ermittlung der Spielstärke dienen die Einzelspiel-Bilanzen der kompletten abgelaufenen Spielzeit (Vor- und Rückrunde). Für die Ermittlung der Spielstärke zur Rückrunde dienen die Einzelspiel-Bilanzen der Vorrunde. Alle für die Umstellungen und Änderungen von Ranglisten zur Vor- und Rückrunde notwendigen Erklärungen, Atteste o.ä. sind bis zum festgesetzten Termin beim zuständigen Fachwart einzureichen.

7.1 Regelanfangszeiten für Spiele:
Montag - Freitag: Jugend: 17.00 bis 19.00 Uhr
Erwachsene: 19.00 bis 20.30 Uhr
Samstag: Jugend: 09.30 bis 19.00 Uhr
Erwachsene: 10.00 bis 20.00 Uhr
Sonntag: Jugend und Erwachsene: 10.00 bis 14.00 Uhr
Für ihre Bereiche können die Kreisvorstände, Bezirksvorstände bzw. der Fachbereich Wettkampfsport oder der Fachbereich Mannschaftssport abweichende Regelungen treffen.




Durchführungsbestimmungen für Aufstiegsspiele (Relegation)

A Allgemeines

Die hier beschriebenen Durchführungsbestimmungen modifizieren bzw. ergänzen, falls die jeweilige Ebene (Verband, Bezirk, Kreis) dies festgelegt hat, die Punkte G 2 bis G 5 der Wettspielordnung der für die jeweilige Ebene geführten Ligen.

Das Verfahren des Relegationsaufstiegs soll fakultativ auf allen Ebenen (Verband, Bezirk und Kreis) eingeführt werden können, wahlweise auch nur für den Herren-, Damen-, Jungen- bzw. Mädchen-Spielbetrieb.
Über die Einführung sowie die Art der Relegation entscheidet für die Verbandsebene (Verbandsligen) der Vorstand Sport, für die jeweilige Bezirksebene (Bezirksligen) der zuständige Bezirksvorstand und für die Kreisebene (Kreisligen) der jeweilige Kreisvorstand. Die Entscheidung des zuvor genannten Gremiums muss den Vereinen vor Beginn der Mannschaftsmeldung bekannt gemacht werden (Hinweis auf Homepage, Rundschreiben etc.). Über Art und Umfang der Informationen entscheidet das zuständige Gremium.

B Verfahrensbestimmungen

1. Nach jeder Spielzeit steigen aus Spielgruppen mit 8 und mehr Mannschaften die beiden letzten, mit 7 und weniger Mannschaften die letzte Mannschaft ab.
Sind 3 parallele Spielgruppen unterstellt, dann steigen 3 Mannschaften ab.

2. Jeder Meister erwirbt das Recht auf den Direktaufstieg in die nächst höhere Spielklasse (ausgenommen in die Bayernliga Jugend). Das Direktaufstiegsrecht ist auf den Meister beschränkt, ausgenommen bei einer eingleisigen Ligenstruktur. Dort steigt auch der Tabellenzweite direkt auf.
In die übergeordnete Spielklasse bzw. Spielgruppe steigen in jedem Fall mindestens zwei Mannschaften auf, im Falle von 3 unterstellten parallelen Spielgruppen mindestens 3 Mannschaften.
Die Aufsteiger werden im Falle einer einzigen untergeordneten Spielklasse bzw. Spielgruppe in der Reihenfolge des Tabellenendstandes aus dieser entnommen.

3. Bedingt durch besondere Abstiegsverhältnisse, freiwillige Meldungen in tieferen Ligen und/oder durch Maßnahmen nach G 5 (zusätzlicher Aufstieg) kann sich die Zahl der Mannschaften einer Spielgruppe über den Sollstand erhöhen. In diesem Falle erhöht sich am Ende der Spielzeit die Zahl der Absteiger entsprechend.

4. Bei einer ein-, zwei- oder mehrgleisigen Ligenstruktur erhält die Mannschaft auf dem Tabellenplatz hinter den Direktaufsteigern gemäß Punkt 2 der untergeordneten Spielklasse das Recht zur Teilnahme an der Relegationsrunde für die Auffüllung der nächst höheren Spielklasse. Diese Mannschaften tragen zusammen mit der letztplatzierten noch zu verbleibenden Mannschaft der aufzufüllenden Spielklasse die Relegation aus.

5. Die Relegationsspiele finden einheitlich unmittelbar nach Beendigung der Rundenspiele statt und sind im Rahmenterminplan und in der entsprechenden Spielklassenordnung der jeweiligen Ebene/Spielklasse festzuschreiben.

6. Die Relegationsspiele werden vom jeweiligen Spielleiter der aufzufüllenden Liga organisiert. Der verantwortliche Spielleiter leitet wenn möglich die Relegationsspiele persönlich. Im Verhinderungsfall lässt er sich von einem Fachwart vertreten. Alternativ bzw. zusätzlich kann auch ein neutraler Oberschiedsrichter eingesetzt werden.

7. Die Teilnahme an der Relegationsrunde ist freiwillig. Auf die Teilnahme verzichtende Mannschaften werden durch keine anderen Mannschaften ersetzt und für ein evtl. späteres Auffüllen einer Spielklasse nicht berücksichtigt.

8. An Relegationsspielen dürfen nur Spieler teilnehmen, die in der Rückrunde in drei verschiedenen Mannschaftskämpfen im Verein mitgewirkt haben. Über Ausnahmen (Atteste, etc.) entscheidet der zuständige Spielleiter zusammen mit dem zuständigen Fachwart Mannschaftssport.

9. E/J-Spieler können an den Relegationsspielen nur teilnehmen, wenn sie ihre maximal drei möglichen Einsätze in der Rückrunde noch nicht ausgeschöpft haben. Die Anzahl der Einsätze von E/J-Spielern sind vor der Relegation durch den Spielleiter zu prüfen!

10. Folgende Varianten hinsichtlich der Austragungsorte sind möglich:
- alle Spiele finden auf "neutralem Boden" statt
- Austragung bei einem an der Relegation beteiligtem Verein (Losentscheid)
- Heimrecht für die Mannschaft der übergeordneten Klasse
- Heimrecht durch Losentscheid
Über die Austragung entscheidet für die Verbandsebene der Vorstand Sport, für die Bezirksebene der jeweilige Bezirksvorstand und für die Kreisebene der jeweilige Kreisvorstand. Die Durchführung übernimmt der zuständige Spielleiter der aufzufüllenden Liga.

11. Falls das Heimrecht nicht vorher bereits gemäß Nr. 10 (Heimmannschaft ist Mannschaft A) bestimmt ist, wird vor jedem Beginn eines Spieles durch Los entschieden, welche Mannschaft die Wahl zwischen A und B hat. Der anwesende Fachwart oder OSR führt die Wahl durch.
Bei Entscheidungsspielen wird der Sieger gemäß WO G 10 ermittelt. Ist auch die Differenz zwischen gewonnenen und verlorenen Bällen gleich entscheidet das Los, welches vom anwesenden Fachwart bzw. OSR durchgeführt wird.

12. Für die Ermittlung der Reihenfolge der Mannschaften in die offiziellen Tabellen von Relegationsrunden findet WO G 9 Anwendung.

13. Die Spiele der ersten Relegationsrunde sind einheitlich an einem in Rahmenterminplan festgelegten Wochenende auszutragen. Die Spiele sollten vorrangig am Freitag oder Samstag ausgetragen werden. Über Ausnahmen entscheidet das zuständige Gremium.
Die Spiele der eventuellen zweiten Relegationsrunde finden eine Woche später nach gleichem Verfahren statt.

14. Relegationsspiele werden, anders als in WO D 2 zur Auswahl, an zwei Tischen ausgespielt. Dabei sind nach Möglichkeit Boxen zu bilden und Zähltische mit Zählgeräten bereitzustellen.

15. Bei zwei teilnehmenden Mannschaften spielen diese den Relegationsaufsteiger untereinander aus.

16. Bei drei teilnehmenden Mannschaften können folgende Austragungsweisen gewählt werden:
- zunächst spielen die zwei Mannschaften der untergeordneten Ligen gegeneinander. Der Sieger spielt anschließend gegen die Mannschaft der übergeordneten Liga um den Relegationsaufstieg.
- System "jeder gegen jeden"
Die Entscheidung über die Austragungsweise trifft das zuständige Gremium.

17. Bei vier teilnehmenden Mannschaften können folgende Austragungsweisen gewählt werden:
- K.-o.-System mit zwei ausgelosten Paarungen. Die beiden Sieger spielen den Relegationsaufsteiger untereinander aus. Die beiden Verlierer den Platz 3 und 4 der Relegationsrunde.
- die teilnehmende Mannschaft der aufzufüllenden Liga spielt gegen den Sieger der im System "jeder gegen jeden" ermittelten Sieger der restlichen Mannschaften
- System "jeder gegen jeden"
Die Entscheidung über die Austragungsweise trifft das zuständige Gremium.

18. Bei mehr als vier Mannschaften können folgende Austragungsweisen gewählt werden:
- K.-o.-System, wobei evtl. Freilose an den Verein der höherklassigeren Liga vergeben werden
- System "jeder gegen jeden"
Die Entscheidung über die Austragungsweise trifft das zuständige Gremium.

19. Der Sieger der Relegationsrunde erwirbt das Recht auf den Relegationsaufstieg. Dieses Recht ist auf den Sieger beschränkt.

20. Sofern eine Spielklasse nach direktem Auf- und Abstieg, Relegationsaufstieg, freiwillige Meldung in eine tiefere Klasse, Ausscheiden von Mannschaften (Verzicht) und Auffüllen der übergeordneten Liga noch nicht ihre Sollstärke gemäß G 1 erreicht hat, wird die Spielklasse in folgender Reihenfolge aufgefüllt:
- Platz 2 der Relegationsrunde,
- Mannschaften, die sich gemäß WO G 3 zusätzlich in die Liga einreihen ließen
- bester Absteiger der aufzufüllenden Spielgruppe
- Platz 3 der Relegationsrunde (falls ausgespielt)
- Platz 4 der Relegationsrunde (falls ausgespielt)

21. Sofern die Spielklasse danach immer noch nicht ihre Sollstärke erreicht hat, wird gemäß WO G 5 (zusätzlicher Aufstieg) aufgefüllt, sofern noch nicht berücksichtigt.

22. Ausgeschlossen von dieser Möglichkeit zur Auffüllung sind Mannschaften, die gemäß WO G 7 während der Spielzeit zurückgezogen haben oder aus der Spielklasse gestrichen worden sind und Mannschaften, welche die Teilnahme an der Relegation verweigert haben.

23. Diese Durchführungsbestimmungen wurden vom Vorstand Sport am 24.04.2008 ratifiziert und treten mit Veröffentlichung in Kraft!




Sämtliche geänderten Handbuchseiten (Druckversion lediglich der geänderten Seiten zum Austausch im Handbuch) stehen ebenso wie die vollständigen, aktualisierten Ordnungen wie gewohnt Downloadbereich der BTTV-Homepage zum Herunterladen zur Verfügung.